• Soziotherapie Kottenheim

    "Alter Bahnhof"

Sozialtherapie "Alter Bahnhof" Kottenheim

Die Sozialtherapie "Alter Bahnhof" befindet sich im alten und denkmalgeschützten Bahnhofsgebäude der Eifelgemeinde Kottenheim. Sie liegt ca. 4 km von der ehemaligen Kreisstadt Mayen entfernt und hat eine sehr gute Anbindung an die benachbarten größeren Orte Mayen, Andernach und Koblenz.

Insgesamt hält die Sozialtherapie "Alter Bahnhof" Kottenheim 21 Wohnplätze vor. Im ehemaligen Bahnhofsgebäude stehen den KlientInnen zwei Etagenwohnungen zur Verfügung. Darüber hinaus bietet die Sozialtherapie  in Kottenheim, Thür und Mendig drei dezentrale Standorte in angemieteten Häusern an. In allen Wohnungen und Häusern leben die BewohnerInnen in Wohngemeinschaft von drei bis sechs Personen zusammen und werden durch BezugsgruppenbetreuerInnen in ihren Bedarfen ressourcenorientiert unterstützt. Zur Vorbereitung auf die weitere Verselbständigung verpflegen sich die BewohnerInnen selbst, wobei die BetreuerInnen den Einkauf von Lebensmitteln und das Erlernen weiterer alltagspraktischer Fähigkeiten begleiten und fördern. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern. 


Das Angebot der Sozialtherapie beinhaltet

  • Einzel- und Gruppengespräche
  • Begleitung und Koordination der Gesundheitsfürsorge
  • Rückfallprophylaxe und Rückfallbearbeitung
  • Tagesstrukturierende Angebote 
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung möglichst selbständiger Lebensweise
  • Administrative Unterstützung
  • Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt


Tagesstrukturierende Maßnahmen

Alle KlientInnen der Sozialtherapie Kottenheim nehmen am Programm der tagesstrukturierenden Maßnahmen teil, soweit (noch) kein anderes Beschäftigungsverhältnis besteht. Hier findet eine sorgfältige Einschätzung der individuellen Grundarbeitsfähigkeiten des/der BewohnerIn statt. 

Die Beschäftigungs- und Arbeitstherapie trainieren u.a. Ausdauer und Zuverlässigkeit. Ebenso dienen sie dem Wiedererlangen und dem Aufbau der Fähigkeit, auf veränderliche Arbeitsabläufe angemessen zu reagieren und Arbeitsanweisungen adäquat umzusetzen. In einem stufenweisen Programm werden diese Grundarbeitsfähigkeiten individuell erarbeitet, gefördert und die (Re-)Integration in Beschäftigungsverhältnisse angestrebt. 

Je nach individuellen Ressourcen unterstützen und begleiten wir KlientInnen beim (Wieder-) Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt, fördern Tätigkeiten in beschützten Beschäftigungsverhältnissen oder initiieren die Arbeitsaufnahme in einer WfbM. 


Zielgruppe

Die Sozialtherapie Kottenheim vereint zwei verschiedene Angebote zur sozialen und beruflichen Reintegration und Teilhabe unter einem Dach: 

  • Wohnungslosenhilfe nach §67 SGB XII:

Menschen deren Lebensverhältnisse zu besonderen sozialen Schwierigkeiten geführt haben (Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Straffälligkeit, Haftentlassung, fehlende wirtschaftliche Lebensgrundlage etc.), können im Rahmen der Hilfen nach § 67 ff SGB XII aufgenommen werden.

  • Eingliederungshilfe nach §99 SGB IX:

Menschen, die eine Suchterkrankung als Primärerkrankung aufweisen, können im Rahmen der Hilfen nach § 99 SGB XII (Eingliederungshilfe) aufgenommen werden.


Voraussetzung für die Aufnahme

  • Bereitschaft zu einer suchtmittelfreien Lebensweise, für deren Entwicklung eine aktive Mitarbeit erforderlich ist.
  • Die Bereitschaft zur Teilnahme am soziotherapeutischen Programm, mit dem Ziel, wieder am sozialen und beruflichen Leben teilzunehmen.
  • Nicht aufgenommen werden Menschen mit akuter Suizidalität und organischen und/oder psychiatrischen Erkrankungen, die eine intensive medizinische/psychiatrische Betreuung oder Pflege erfordern.


Aufnahme und Finanzierung

Vor Aufnahme wird in einem persönlichen Gespräch ausführlich über das Angebot der Sozialtherapie informiert und geklärt, ob Bedarf und Erwartungen des/der Interessenten/in mit der Hilfeform übereinstimmen. Außerdem wird eruiert, in welchem rechtlichen Rahmen die Aufnahme erfolgen kann.

Im Falle einer Aufnahme im Rahmen der Wohnungslosenhilfe (§67 SGB XII) kann die Aufnahme bei entsprechender Platzkapazität zeitnah stattfinden, wobei die Beantragung der Kostenübernahme beim zuständigen Träger am Aufnahmetag durch die Sozialtherapie Kottenheim erfolgt.

Bei Aufnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe (§99 SGB IX) ist die Beantragung der Kostenübernahme vor Aufnahme durchzuführen. Ein Kostenanerkenntnis muss entsprechend am Aufnahmetag vorliegen.

Bei Interesse an einer Aufnahme in die Sozialtherapie „Alter Bahnhof“ Kottenheim stehen wir Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. 

 AWO Suchthilfe gGmbH
"Alter Bahnhof"
Eisenbahnweg 2
56736 Kottenheim
 ⁣ 02651 / 746 948-0
⁣ ⁣ 02651 / 49 03 37

 Birgit Fark
Einrichtungsleitung

 02651 / 746 948-2 
 birgit.fark@awosuchthilfe.de

 Sarah Dietz
stellvertr. Einrichtungsleitung

 02651 / 746 948-3
 sarah.dietz @awosuchthilfe.de


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